Praxis für Natur- und Energieheilkunde

Herzlich willkommen!

Herzlich willkommen auf meiner Homepage der Praxis für Natur- und Energieheilkunde in Marktbreit. Ich freue mich, dass Sie den Weg zu mir gefunden haben.

Nach vielen Jahren als leitender Angestellter habe ich mich entschieden, meiner Berufung als Heilpraktiker zu folgen, um den Menschen bestmöglich bei ihrer Heilung zu unterstützen.

Hierbei ist mir eine ganzheitliche Betrachtung Ihrer Situation sehr wichtig, da eine Krankheit als ein genereller Schrei der Seele nach Erlösung angesehen werden kann. Dies beinhaltet neben Ihren eigentlichen Symptomen auch Ihre Krankheitsgeschichte sowie Ihre Lebensumstände, wie z. B. Ihr Arbeitsumfeld und Ihr soziales Umfeld, als auch einschneidende Ereignisse aus Ihrer Vergangenheit. Hierfür nehme ich mir gerne ausreichend Zeit.

Mein ausdrückliches Ziel ist es dabei, die Ursachen Ihrer Beschwerden zu finden und diese gemeinsam mit Ihnen zu beheben, anstatt nur die Symptome zu behandeln. Denn nur, wenn man das Problem an der Wurzel packt, kann ein langfristiger Behandlungserfolg erzielt werden.

Dabei habe ich ein besonderes Augenmerkt auf chronische Erkrankungen, Darmsanierungen (u.a. zertifizierter Darmtherapeut) sowie Entgiftungen (u.a. zertifizierter Chelattherapeut).

Als Diagnosetools nutze ich hierfür neben den konventionellen Methoden, wie eine Blut-, Urin- oder Stuhldiagnostik, in erster Linie das Biofeedbackverfahren der analytischen und psychologischen Kinesiologie.

Auf Basis der Ergebnisse wird dann anhand einer Fülle von Therapie-Methoden, die sich durch kontinuierliche Weiterbildungen ständig erweitern, ein individueller, gezielt auf Sie zugeschnittener Therapieplan erstellt. Hierbei greife ich bewusst nicht auf standardisierte Vorgehensweisen bzw. Therapieabläufe zurück, sondern schaue konkret, was in Ihrem Fall für einen Heilanstoß benötigt wird.

Ich bin stets bestrebt, eine für Sie optimale Lösung für Ihre Beschwerden zu finden, sodass ich auch gerne außerhalb der regulären Arbeitszeit entsprechende, weiterführende Fachliteratur studiere und mich mit Kolleginnen und Kollegen austausche. Denn mein ausdrückliches Ziel und Wunsch ist es, dass Sie schnellstmöglich mindestens eine Besserung Ihrer Beschwerden erfahren. Deshalb habe ich diesen Beruf gewählt.

Wenn Sie sich entscheiden zu mir zu kommen, was mich sehr freuen würde, bitte ich Sie um zwei Sachen:

  • Offenheit und Vertrauen, auch gegenüber neuen, Ihnen ggf. unbekannten Methoden, die vielleicht auf den ersten Blick unbegreiflich oder unerklärlich erscheinen sowie
  • die Bereitschaft, das zu ändern, was letztendlich zur Erkrankung geführt hat, wie z.B. Ernährung, Arbeitsumfeld, Beziehung oder Aufarbeitung alter Themen und Blockaden.

Denn es ist wichtig zu verstehen, dass nicht ich Sie heile, sondern Sie nur dabei unterstütze, in die Verfassung zu kommen, sich wieder selbst heilen zu können.


Oft verbindet man mit einem Heilpraktiker jemanden, der Menschen über Naturheilkundeverfahren, die er erlernt hat, wie z. B. die Homöopathie, Akupunktur oder Phytotherapie (Pflanzenheilkunde) behandelt, ohne dabei große medizinische Kenntnisse zu besitzen.

Was viele nicht wissen, ist jedoch, dass der Heilpraktiker sich während seiner Ausbildung überwiegend medizinische Kenntnisse (siehe unten) aneignet, die dann staatlich überprüft werden und die Naturheilkundeverfahren on top – oft durch Weiterbildungen in Eigenleistung – erlernt werden müssen.

Der Heilpraktiker ist in Deutschland der einzige Beruf, der neben dem Arzt berechtigt ist, selbstständig die Heilkunde, d. h. die Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden bei Menschen, auszuüben.

Dafür benötigt er eine „Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde“ nach dem Heilpraktikergesetz (HeilprG).

Aufgrund der Durchführungsverordnung zum HeilprG wird die „Erlaubnis zum Ausüben der Heilkunde“ nur unter den folgenden fünf Voraussetzungen erteilt:

  • Der Antragsteller muss mindestens 25 Jahre alt sein.
  • Es muss mindestens eine abgeschlossene Volksschulbildung vorliegen.
  • Er muss sittlich zuverlässig sein (keine Vorstrafen).
  • Er muss gesundheitlich geeignet sein.
  • Er darf keine Gefahr für die Gesundheit der Bevölkerung oder seiner Patienten sein.

Für den letzten Punkt wurden am 07.12.2017 bundeseinheitliche Leitlinien als Grundlage für die Überprüfung der Kenntnisse und Fähigkeiten eines Heilpraktikeranwärters bekannt gemacht, die seit dem 22.03.2018 in Kraft sind.

Inhalte der Überprüfung sind u.a.:

  • Gesetzeskunde
  • Hygiene
  • Erkennung von Notfallsituationen sowie Kenntnisse einer angemessenen Erstversorgung
  • Kenntnisse der Anatomie, pathologischen Anatomie, Physiologie, Pathophysiologie sowie Pharmakologie
  • Kenntnisse zur Erkennung und Behandlung von physischen und psychischen Erkrankungen
  • Interpretation und Berücksichtigung von ärztlichen Befunden, inkl. Laborwerten
  • Durchführung einer Anamnese einschließlich eines psychopathologischen Befundes
  • Durchführung invasiver Maßnahmen, z. B. Blutabnahme oder Injektionen

Um diese Kenntnisse zu erlangen, ist je nach medizinischem Hintergrund, in der Regel eine Ausbildung von mind. 1–3 Jahren erforderlich, die meistens an entsprechenden Heilpraktikerschulen absolviert wird.

Die Prüfung des Heilpraktikers besteht dabei aus einem schriftlichen und, wenn dieser bestanden wurde, aus einem zeitlich nachgelagerten mündlich-praktischen Teil.

In der schriftlichen Prüfung muss der Heilpraktikeranwärter zu den oben genannten Themen 45 von 60 gestellten komplexen Multiple-Choice-Fragen innerhalb von zwei Stunden richtig beantworten.

Die Prüfung für den mündlich-praktischen Teil findet, nach bestandener schriftlicher Prüfung, in der Regel ein paar Tage bis Wochen später beim entsprechenden Gesundheitsamt statt. Hierbei bekommt der Prüfling innerhalb von ca. 30–60 Minuten von einem Amtsarzt sowie i. d. R. zwei Heilpraktikern, neben Fragen zur Gesetzeskunde, praxisnahe Aufgabenstellungen (Patientenfälle) gestellt, bei denen er seine Kenntnisse unter Beweis stellen muss.

Die Durchfallquoten sind dabei relativ hoch. Die Gesundheitsämter berichten immer wieder von Durchfallraten zwischen 70 und 90 Prozent. Wird dabei eine Prüfung nicht bestanden, so müssen auch stets alle vorherigen Prüfungen wiederholt werden.

Für weiterführende Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Ich freue mich, von Ihnen zu hören!

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